PIWIK statt Google Analytics
Nach deutschem Recht verstösst Google Analytics gegen deutsches Recht. Durch die Weigerung von Google, Ihnen die Opt-out-Option zur Verfügung zu stellen dürfen Sie Analytics nicht benutzen um Zugriffsdaten auszuwerten.
Der oberste Datenschützer in Deutschland(Düsseldorfer Kreis) hat eine Reihe von Auflagen zusammengestellt denen Webseiten Analysetools entsprechen sollen um sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu bewegen.
Danach sollen Websiten Besucher der Erfassung von personenbezogenen Daten auf deutschen Webseiten widersprechen können. Sie müssen im Rahmen der Datenschutzerklärung explizit darauf hingewiesen werden.
Zweiter Kernpunkt ist:Anonyme Nutzerdaten dürfen nicht mit IP-basierten Nutzerprofilen zusammengeführt werden.
Mittels Piwik können Sie detaillierte anonymisierte Berichte Ihrer Webseite und der jeweiligen Besucher ermitteln und dabei gleichzeitig konform mit deutschem Recht gehen.
Wir bieten Ihnen ab sofort die Erfassung und Anaylse mit Piwik an.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.